Mieten deckeln,
Mieten senken!
Mieten deckeln,
Mieten senken!
Überhöhte Mieten senken!
Als Linke wollen wir die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und verbessern, um Mieterinnen und Mieter vor Wuchermieten zu schützen. Es gibt ein Instrument, um überhöhte Mieten zu senken. Dank Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzbuchs können Mieten von 20 % und mehr über Mietspiegelmiete gesenkt werden. Bisher kommt dieses Instrument kaum zur Anwendung.
Die Stadt Frankfurt am Main macht es vor. Hier werden Verdachtsfälle auf Mietpreisüberhöhungen konsequent durch die Stadtverwaltung verfolgt und wenn nötig auch zur Anzeige und vor Gericht gebracht. Im Zeitraum von 2020 bis September 2024 konnten so über 1.000 Fälle verfolgt und satte Rückzahlungen von 330.330 € an Staat und Mieter:innen durchgesetzt werden.
Mietendeckel: der Bund muss handeln!
Die Mieten werden ungebremst erhöht. Jeder Umzug bringt mehr Kosten für das Wohnen mit sich. Weil auch neu gebaute Wohnungen meist teuer sind, kann der Mietenwahnsinn allein durch Neubau nicht gebändigt werden. Es braucht stärkere Regulierung der Mietpreise.
Das einzige Instrument, das Mieten effektiv begrenzt hat, war der Berliner Mietendeckel. Der Mietendeckel wurde den Berlinerinnen und Berlinern zwar nach einer Klage aus den Reihen von CDU und FDP genommen. Seitdem ist gerichtlich klar: ein Mietendeckel muss vom Bund kommen.
Einen Mietenstopp hatte die SPD im Wahlkampf noch versprochen, aber in der Koalitionsverhandlung mit Grünen und FDP aufgegeben. Zum Ende der Ampel-Koalition hin ist klar: Nicht einmal die wenigen Regelungen zum Mieterschutz aus dem Koalitionsvertrag werden umgesetzt. Das ist ein politisches Armutszeugnis und eine fatal für Mieterinnen und Mieter. Wir Linke im Bundestag geben uns damit nicht zufrieden.
Wuchermiete: Jetzt online überprüfen!
Mietwucher: Besser verfolgen!
Die Linke im Bundestag bringt einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein, um Mietwucher besser ahnden zu können. Der Vorschlag kommt aus dem Bundesrat, wo ihn die Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen eingebracht haben. Der Nachweis der Ausnutzung einer individuellen Zwangslage soll entfallen und das Bußgeld verdoppelt werden.
2004 hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, Mieter:innen müssten nachweisen, welche Bemühungen bei der Wohnungssuche unternommen wurden und dass die Anmietung der überteuerten Wohnung alternativlos sein. Zudem müsste nachgewiesen werden, dass die Zwangslage von den Vermietenden gekannt und ausgenutzt wurde. Dieser Nachweis ist in der Praxis kaum erbringbar. Später wurde zudem klargestellt, dass sie die Mangellage auf das gesamte Stadtgebiet beziehen müsse.
Das Wohnungsamt Frankfurt am Main legte den angespannten Wohnungsmarkt als objektive Zwangslage aus und Gerichte folgten dieser Ansicht. Wuchermieten zu senken ist also schon jetzt möglich. Wir wollen es leichter und rechtssicher machen.
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Stand: Februar 2024
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